AVR-Neuigkeiten zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie Grünschnittabholung
(Thema 1) Die Änderungen durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden im Rhein-Neckar-Kreis vorbildlich umgesetzt und (Thema 2) Grünschnittabholung am Grundstück - eine bequeme Verwertungslösung
Thema 1: Die Änderungen durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden im Rhein-Neckar-Kreis vorbildlich umgesetzt.
Die durch das neue Gesetz gewünschte Trennung der Elektro- und Elektronikgeräte vom Restmüll wird im Rhein-Neckar-Kreis bereits seit Jahren über die Sammlungen auf Abruf verwirklicht. Den Einwohnern des Kreises steht diese Möglichkeit der Abholung nach vorheriger Anmeldung auch weiterhin zur Verfügung. Unter der Telefonnummer 07261/931-310, per Fax 07261/931-7040, per E-Mail unter >AVR-Auftragsannahme oder über das Internet unter www.avr.de können die zu entsorgenden Elektrogeräte zur Sammlung angemeldet werden.
Neben dieser bequemen Entsorgungsmöglichkeit können Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen beim Abfallentsorgungszentrum Wiesloch, In den Bruchwiesen 8, montags bis samstags von 8 bis 12 Uhr und montags bis freitags von 12.45 bis 16 Uhr kostenlos abgegeben werden. Die AVR hat sich weiter entschlossen, den bisher bewährten Weg über die Schadstoffsammlung künftig aufrecht zu erhalten.
Neu ist darüber hinaus, dass seit ab dem 24.03.2006 Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen unzerbrochen auf den Abfallanlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos angenommen werden.
Die Lampen werden in Verwertungsbetrieben in ihre Bestandteile zerlegt. Nicht nur die Glas- und Metallteile lassen sich in den Produktionskreislauf für neue Leuchtmittel zurückführen, sondern auch das Leuchtstoffpulver und Quecksilber. Glühbirnen und Halogenstrahler fallen nicht unter das Elektro-Gesetz. Sie gehören wie bisher zum Restmüll.

Thema 2:Grünschnittabholung am Grundstück - eine bequeme Verwertungslösung
Bequemer geht’s nicht – die Grünschnittabholung am Grundstück ist ein Service, den der Rhein-Neckar-Kreis seinen Bürgern anbietet und der gerne in Anspruch genommen wird.
Die AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises führt diese Aufgabe im Auftrag des Kreises durch.
Zu den aus dem AVR-Serviceheft bekannten Terminen wird der Grünschnitt nach vorheriger Anmeldung bei der AVR direkt am Grundstück abgeholt. Damit die Abholung reibungslos erfolgen kann, sollte der Grünschnitt ebenerdig an der Grundstücksgrenze zu der Straße bereit liegen, die regelmäßig von den Sammelfahrzeugen angefahren wird.
Je Abholauftrag bei einer Menge bis zu 1 cbm Grünschnitt beträgt die Gebühr 8,00 Euro, bis zu 2 cbm je Abholauftrag 12,00 Euro, für jede weiteren zwei cbm 6,00 Euro. Die Sammlung wird während des ganzen Jahres als monatliche Abholung auf Abruf angeboten.
Wer seinen Grünschnitt über gewerbliche Anbieter entsorgen lässt, sollte vergleichen, welche Kosten dort anfallen, besonders wenn es sich um größere Mengen an Grünschnitt handelt.
Das Angebot des Kreises ist oftmals die preisgünstigste Lösung und selbstverständlich auch die bequemste, da der Grünschnitt nicht noch mühsam zu einem Sammelplatz transportiert werden muss. Die monatlichen Abholtermine der Grünschnittsammlung stehen im AVR-Serviceheft für die jeweilige Gemeinde. Eine Anmeldung kann entweder über einen schriftlichen Abholauftrag aus dem Serviceheft oder telefonisch über die 07261/931-310 erfolgen. Für die Anmeldung wird die Kundennummer benötigt. Diese findet man auf dem Abfallgebührenscheid des Rhein-Neckar-Kreises.

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bisherige Informationen aus dem Newsletter der AVR GmbH Nr. 22, Ausgabe 22/2005 vom 23.12.2005:
Die Elektrogeräte- und Schrottsammlungen der AVR GmbH werden auch in Zukunft weiter durchgeführt werden. Die Termine zu den Sammlungen findet man im Serviceheft jeder Gemeinde oder im Internet unter AVR. Die Anmeldung kann per Entsorgungskarte aus dem Serviceheft, im Internet oder telefonisch unter 07261/931-310 erfolgen.
Zusätzlich richtet die AVR ab dem 24. März 2006 für alle Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis eine Sammelstelle beim Abfallentsorgungszentrum in Wiesloch, in den Bruchwiesen 8, ein. Dort können alte Elektrogeräte während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr kostenlos abgegeben werden.
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Das Symbol weist daraufhin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Vorgabe, gefährliche Substanzen aus den Geräten herauszufiltern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bereits die gesonderte Erfassung von Geräten mit schadstoffhaltigen Batterien und Akkumulatoren führt dazu, dass die Umwelt erheblich von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen entlastet wird. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, d.h. recycelt werden.
Durch die getrennte Erfassung der Elektrogeräte helfen alle Verbraucher in doppelter Weise, die Umwelt zu entlasten: Zum einen werden Ressourcen eingespart, zum anderen wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern.






