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Bauherreninfo: Pflicht zur Öko-Heizung

aus der bwWoche:...Stuttgart Die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg haben das bundesweit erste Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet. Es tritt zum 01.01.2008 in Kraft. bwWoche informiert, was dies für Hausbesitzer, Handwerker und Bauämter bedeutet.

aus der bwWoche:...Stuttgart Die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg haben das bundesweit erste Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet. Es tritt zum 01.01.2008 in Kraft. bwWoche informiert, was dies für Hausbesitzer, Handwerker und Bauämter bedeutet.
In Baden-Württemberg werden jährlich rund 74 Mio. Tonnen des Klimagases Kohlendioxid an die Luft abegegeben. Knapp ein Drittel davon geht auf das Konto von Heizungsnalagen und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. Mit dem Wärmegesetz soll nun sowohl der Ausstoß klimaschädlicher Gase verringert werden als auch den steigenden Energiekosten begegenet werden.
Nach dem neuen Gesetz muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab dem 01. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Solarenergie, Erdwärme und Wärmepumpe oder Biomasse gedeckt werden. "Die Quote kann zumidenst bereits über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden", sagt Umweltministerin Tanja Gönner (CDU).
Bei den Diskussionen im Vorfeld war es jedoch der Altbestand, der Vertretern von Städte- und Gemeindetag oder Haus und GRund Kopfzerbrechen machte. Hier wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von 10 Prozent gefordert. Allerdings erst dann, wenn die Heizungsanlage ohnehin ausgewechselt werden muss.
Um zu entscheiden, welche Ernergieform die richtige für das eigene Haus ist oder ob sich nicht besser eine Ersatzleistung wie Wärmedämmung anbietet, gibt es Informations- und Beratungsmöglichkeiten beim Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie bei Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und zahlreichen weiteren Organisationen.
Auch Heizungsbauer und Handwerker können hier Tipps geben. Letztere zählen auch zu den Sachkundigen, die nach dem Umbau den entsprechenden Nachweis für die unteren Baubehörden ausstellen können.
Ein Nachweis, der unbürokratisch erbracht werden soll, wie die Umweltministerin immer wieder betont hat. Die sogenannten Sachkundigen - ds sind alle, die auch zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind, sowie Bauhandwerker, Heizungsbauer und Schornsteinfeger - können die Meldung über den Umbau der Heizungsanlage oder entsprechenden Dämmung, die ersatzweise zugelassen ist, an das Bauamt vor Ort schicken. "Sie müssen nur bestätigen, dass die erforderlichen Arbeiten gemacht wurden", sagt ein Sprecher des Umweltministeriums. Möglicherweise sogar lediglich einen Vordruck ausfüllen. Darüber wird derzeit nachgedacht.
Auch bei den Bauämtern soll der Aufwand gering gehalten werden. Sie können die Bestätigungen einfch zu den Akten heften. Ob sie Stichproben machen werden, bleibt den Mitarbeitern der Behörden überlassen.
Wie hoch die Kosten für die Maßnahme im Einzelfall sein werden, kann niemand genau sagen, da diese von der Größe des Hauses und von der gewählten Energieform abhängen. Für fünf Quadratmeter Kollektorfläche einer Solarthermie-Anlage muss mit etwa 5.000 Euro gerechnet werden. Dies reicht in etwa, um den geforderten Anteil an erneuerbaren Energien bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus abzudecken. Weitere Sanierungsbeispiele inklusive Kosten und Energieeinsparung finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums (siehe unten).
Für die energetische Verbesserung von Wohngebäuden gibt es auch zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie können über die Hausbank beantragt werden. Zusätzlich bieten viele Landkreise, Städte und Gemeinden ergänzenden Förderprogramme (Hinweis: die Gemeinde Spechbach kann hier leider keine Förderung anbieten).
Teuer wird es allerdings, wenn der notwendige Umbau nicht gemacht oder nachgewiesen wird: 50.000 Euro bis 100.000 Euro Bußgeld können hier fällig werden.

Informationen zum Wärmegesetz und Fördermöglichkeiten:

Umweltminiterium Ba-Wü

Klimaschutz und Energieagentur Ba-Wü

Deutsche Energie Agentur

Förderberatung beim Wirtschaftsministerium Ba-Wü

Quelle: bwWoche 2007
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