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Ihr Bürgermeister
Werner Braun

Allgemeinverfügung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Bekanntmachung der Gemeinde Spechbach - Inkrafttreten 27. Oktober 2020

Allgemeinverfügung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Spechbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Rhein-Neckar-Kreis hat inzwischen eine Inzidenz von über 50 Infizierten auf 100.000 Bewohner erreicht. Dies hat kreisweit eine Verschärfung der Maßnahmen zur Folge.

Für die Gemeinde Spechbach wurde daher eine der örtlichen Lage angepasste Allgemeinverfügung verfasst. Die vollständige Textversion finden Sie unter den Verweisen am Ende der Seite. Folgende Maßnahmen gelten demnach ab Dienstag, den 27.10.2020 im Gemeindegebiet:

- Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, z.B. in Warteschlangen.

- Maskenpflicht auf Wochenmärkten und vergleichbaren Veranstaltungen.

- Sperrstunde der Gastronomie von 23 Uhr bis 06 Uhr.

- Außenabgabeverbot von Alkohol

Konsum von Alkohol im Bereich der Hauptstraße 4 - 12

Auf mögliche weitergehende Beschränkungen haben wir bewusst verzichtet und appellieren an die Vernunft.

Die Allgemeinverfügung wird am 26.10.2020 bekanntgegeben und tritt am 27.10.2020 in Kraft.


Bürgermeister

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