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Landeswohnraumförderprogramm 2012 ist eröffnet

Anträge können direkt beim Baurechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis abgegeben werden

Landeswohnraumförderprogramm 2012 ist eröffnet

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Auch dieses Jahr können wieder Anträge auf Förderung für den Bau oder den Kauf eines selbstgenutzten Familienheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gestellt werden. Die L-Bank Baden-Württemberg fördert Eigentumsmaßnamen in Form von zinsverbilligten Darlehen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines Kaufvertrags gestellt wird.

Die Anträge müssen beim Baurechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis, Nebengebäude, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund, abgegeben werden. Die zinsgünstigen Darlehen mit langer Laufzeit unterstützen Familien mit Kindern und Schwerbehinderte beim Erwerb von Wohneigentum sowie der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Ab 2012 werden auch Wohneigentümergemeinschaften bei Sanierungen und Modernisierungen gefördert. Erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude stehen als neuer Schwerpunkt im Zentrum aller Programme.

Die Wohnraumförderung des Landes fördert junge Familien, die – abhängig von der Kinderzahl – festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auch der geplante Wohnort spielt bei der Bemessung des Kredits eine Rolle. 2012 wurden die Einkommensgrenzen angepasst und der mögliche Kredithöchstbetrag wurde um zehn Prozent erhöht. Konkret heißt das: Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze jetzt bei 61.835 Euro. Sie kann ein Darlehen bis zu 143.000 Euro erhalten. Dabei ist zusätzlich eine Kombination mit KfW-Programmen vorgesehen. Bei der Förderung von Neubauten wird vorausgesetzt, dass der Energieverbrauch  30 Prozent unter den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung liegt, also mindestens KFW 70. Beim Kauf von gebrauchtem Wohnraum müssen die energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllt werden. Wer darüber hinaus in einen höheren energetischen Standard investiert, erhält zusätzliche Förderung.

Gleichfalls an Familien richtet sich das Programm Wohnen mit Kind, das 2012 weiterhin angeboten wird. Dieses Programm bietet, unabhängig von den Auflagen der Wohnraumförderung des Landes,  Familien mit Kind eine günstige Finanzierung von Wohneigentum (maximal 50.000 Euro Darlehenssumme). Ab 2012 erhalten jetzt auch Wohneigentümergemeinschaften Darlehen zur energetischen Sanierung und zum altersgerechten Umbau. Baden-Württemberg ermöglicht ihnen über die L-Bank als eines der ersten Bundesländer den Zugang zu diesen Gemeinschaftskrediten.

Interessant für alle Hausbesitzer, die mit regenerativen Energien heizen wollen, ist das Programm Wohnen mit Zukunft. Sowohl beim Einbau in Neubauten als auch in Altbauten werden Investitionen in heiztechnische Anlagen gefördert: vom Einsatz von Solarthermie kombiniert mit Warmwasserzeugung bis zur Erdwärme.

Weitere Informationen  gibt es beim Baurechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis, Nebengebäude, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund. Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann unter Tel. 06221/522-1291 oder E-Mail: karin.wiedemann@rhein-neckar-kreis.de.

Auch auf der Internetseite der L-Bank  unter   www.l-Bank.de – Pfad: Privatpersonen – eigen genutzter Wohnraum oder Mietwohnraum – finden Interessierte Informationen zu diesem Thema.

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