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Zensus 2011: ab 10. Mai schwärmen die Interviewer aus

Am 10. Mai 2011 fällt der Startschuss für die Erhebungen im Rahmen des Zensus 2011.

Doch bereits im Vorfeld, schon ab 2. Mai, werden die 770 Erhebungsbeauftragten im Rhein-Neckar-Kreis in die Briefkästen der für die Haushaltsstichprobe ausgewählten Haushalte die erste Post einwerfen. Die Haushalte wurden durch ein Zufallsverfahren ausgewählt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Erhebungsstelle im Vorfeld keine Auskunft geben, welche Haushalte ausgewählt wurden.

Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises bittet die Bürgerinnen und Bürger die offizielle Post des Landratsamtes zu beachten. Die auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses verpflichteten und geschulten Interviewer werden ab Anfang Mai ihre Arbeitsbezirke begehen. Die betroffenen Haushalte werden mittels eines Briefes des Landratsamts über den Zensus informiert, den der Erhebungsbeauftragte einwirft. Dieses Schreiben enthält neben einem Ankündungsschreiben sowie rechtlichen Erläuterungen zur Haushaltsbefragung auch eine Terminankündigungskarte, mit der der Erhebungsbeauftragte Tag und Uhrzeit seines Besuchs ankündigt.

Zur Auskunftserteilung sind die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger nach dem Zensusgesetz verpflichtet. Im Rahmen der Erhebung werden stets alle Mitglieder des betreffenden Haushalts befragt. Für minderjährige Kinder müssen die Eltern Auskunft erteilen. Für abwesende auskunftspflichtige Personen kann auch ein volljähriges Mitglied der Familie beziehungsweise des Haushalts Auskunft geben, der Abwesende muss jedoch mit dieser Regelung einverstanden sein. Sollte der auf der Karte angekündigte Termin nicht möglich sein, ist mit dem Erhebungsbeauftragten schnellstmöglich ein neuer Termin zu vereinbaren.

Beim persönlichen Besuch in den ausgewählten Haushalten werden die Erhebungsbeauftragten einen Ausweis, der nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist, vorweisen. Sie werden ausschließlich die in dem Fragebogen zur Haushaltsstichprobe ausgewiesenen, maximal 46 Fragen stellen. Darüber hinausgehende Fragen oder wie auch immer geartete Werbung sind dagegen nicht zulässig. Sollte der Interviewer entgegen seiner Verpflichtung unzulässige Fragen stellen oder für kommerzielle, karitative, religiöse oder politische Ziele werben, sollten die Betroffenen umgehend die Erhebungsstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06221/522-2510 benachrichtigen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich verpflichtet die Erhebung durchführen zu lassen. Es besteht neben der Durchführung des Interviews durch den Erhebungsbeauftragten auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und online oder per Post an die Erhebungsstelle zu senden.

Weitere Informationen sowie den Fragebogen gibt es auf der offiziellen Zensushomepage www.zensus2011.de.

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