Teilregionalplan Windenergie
Teilregionalplan Windenergie in der Metropolregion Rhein-Neckar
Hintergrund
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel der Energiewende. Mit dem Windflächenbedarfsgesetz und der Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg wurden die Regionalverbände beauftragt, verbindliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Mit dem Teilregionalplan Windenergie soll eine geordnete und rechtssichere Steuerung der Windenergienutzung erfolgen, um sowohl die Klimaziele zu unterstützen als auch Natur, Landschaft und Siedlungsentwicklung angemessen zu berücksichtigen.
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat am 20. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ gefasst. Die Verfahren wurden später entkoppelt und getrennt weitergeführt.
Bisheriger Planungsprozess
Zur Ermittlung geeigneter Flächen wurden Kriterienkataloge entwickelt und in einer mehrstufigen Planungsmethodik angewendet. Diese Kriterien wurden durch den Planungsausschuss beschlossen und im Laufe des Verfahrens angepasst.
Im Frühjahr 2024 fand die erste Offenlage statt, in deren Rahmen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Trägern öffentlicher Belange eingingen. Diese wurden ausgewertet und in die Überarbeitung des Planentwurfs einbezogen.
Aktueller Stand (2026) und weiteres Vorgehen
Der überarbeitete Planentwurf wird Anfang 2026 in einer zweiten Offenlage öffentlich ausgelegt:
- Zweite Offenlage: 03. Februar bis 02. März 2026
- Abgabe von Stellungnahmen: bis 16. März 2026
Nach Abschluss der zweiten Beteiligungsrunde sollen die Stellungnahmen erneut abgewogen und der Plan weiter konkretisiert werden. Ein Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung wird für das Jahr 2026 angestrebt.
Mit dem Teilregionalplan wird festgelegt, in welchen Bereichen der Region Windenergieanlagen künftig möglich sind. Ziel ist eine geordnete und rechtssichere Steuerung des Ausbaus, um sowohl die Interessen der Bevölkerung als auch die Anforderungen des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Zeitplan im Überblick
- 20.07.2022 – Aufstellungsbeschluss Teilregionalpläne Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik
- 27.09.–14.11.2022 – Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
- 24.03.2023 – Beschluss der Kriterienkataloge
- Herbst 2023 – Ermittlung der Flächenkulissen und Informationsveranstaltungen
- 15.12.2023 – Beschluss zur Offenlage der Planentwürfe
- 05.03.–29.04.2024 – Erste Offenlage; Stellungnahmen bis 13.05.2024
- 21.11.2025 – Vorberatung der Abwägungsvorschläge und Beschluss zur zweiten Offenlage
- 03.02.–02.03.2026 – Zweite Offenlage; Stellungnahmen bis 16.03.2026
- 2026 – Angestrebter Satzungsbeschluss
Weitere Informationen
Aktuelle Unterlagen und Hintergründe finden Sie auf der Website des Verbands Region Rhein-Neckar:
https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/



