Teilregionalplan Windenergie
Teilregionalplan Windenergie in der Metropolregion Rhein-Neckar
Hintergrund
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel der deutschen Energiewende. Durch das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) und die Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg wird den Regionalverbänden die Aufgabe übertragen, Teilregionalpläne für erneuerbare Energien aufzustellen. Ziel ist es, bis spätestens 30. September 2025 mindestens 1,8 % der Regionsfläche jeder Planungsregion für die Windenergie auszuweisen.
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat am 20. Juli 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Teilregionalplan Windenergie gefasst. Bei der Erreichung dieses Flächenziels wird es praktisch keine Möglichkeit mehr geben, Windenergieanlagen außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Flächen zu errichten. Sollte das Ziel jedoch nicht erreicht werden, droht dem Regionalverband und den Kommunen der Verlust der räumlichen Steuerung zur Errichtung von Windenergieanlagen.
Meilensteine des Planungsprozesses
- 20.07.2022: Aufstellungsbeschluss des Teilregionalplans durch die Verbandsversammlung
- 29.09.2023: Beschluss der Suchraumkulisse durch den Regionalverband
- 15.12.2023: Offenlagebeschluss durch die Verbandsversammlung
- März – Mai 2024: Öffentliche Auslegung und förmliche Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG. In dieser Phase hatte die Öffentlichkeit sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen die Gelegenheit, zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung Stellung zu nehmen.
Sachstand 1. Quartal 2025
Insgesamt haben den Verband im Rahmen der Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie ca. 4000 Stellungnahmen erreicht. Davon sind 260 Stellungnahmen den Trägern öffentlicher Belange sowie einzelnen Projektentwicklern zuzuordnen. Dabei ist zu beachten, dass sich in Einzelfällen eine Vielzahl von Privatpersonen mittels beigefügten Unterschriftenlisten einer einzelnen Stellungnahme angeschlossen haben bzw. einige Personen auch mehrere Stellungnahmen abgegeben haben. Nach erfolgter Sichtung wird nun damit begonnen, die eingegangenen Stellungnahmen fachgerecht abzuwägen und auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse überarbeitete Planentwürfe für beide Verfahren anzufertigen.
Vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Flächenneumeldungen (12.210 ha), Hinweisen zum Flächentausch und zu Flächenneuabgrenzungen wird eine zweite Offenlage erforderlich.
Im Planungsausschuss des Regionalverbandes, Sitzung am 5. September soll die Synopse vorgelegt und die zweite Offenlage vorberaten werden. Die Verbandsversammlung soll am 26. September 2025 die zweite Offenlage beschließen.
Ein Satzungsbeschluss ist dann frühestens im Dezember 2025, bzw. im Frühjahr 2026 realisierbar.
Mit diesem Zeitplan werden die landesgesetzlichen Vorgaben aus Baden-Württemberg (Satzungsbeschluss bis Ende September 2025) knapp überschritten, aber aus Sicht der Verbandsverwaltung noch in vertretbarem Maß ausgeweitet.
Das im Entwurf enthaltene Vorranggebiet RNK-VRG05-W umfasst eine Größe von ca. 249 ha auf den Gemarkungen der Gemeinde Lobbach, Epfenbach und Spechbach. Auf der Gemarkung Spechbach gibt es darin keine geeigneten privaten Flächen, auf denen ohne kommunale Flächenbeteiligungen eine Windenergienutzung möglich wäre. Die Gemeinde Spechbach hat in ihrer Stellungnahme an den Regionalverband eine Reduzierung des Vorranggebietes südlich der historischen Römerstraße begründet.
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Website des Verbands Region Rhein-Neckar: https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/windenergie