Ortsentwässerung
Ortsentwässerung in Spechbach
Die Gemeinde Spechbach sorgt zuverlässig für die Ableitung und Behandlung des anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwassers. Auch das Wasser aus der Straßenentwässerung wird zuverlässig abgeleitet. Über ein gut ausgebautes Kanalsystem wird das Abwasser gesammelt und am südlichen Ortsende in den Verbandskanal eingeleitet. Dieser leitet das Wasser zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Meckesheimer Cent, wo es einer modernen und umweltschonenden Reinigung unterzogen wird.
Abwassergebühren
Gebühren für die Beseitigung des häuslichen Abwassers
Die Abwassermenge ergibt sich aus der gelieferten Frischwassermenge, die durch die Wasseruhr erfasst wird. Pro Kubikmeter Abwasser wird im Jahr 2025 eine Gebühr von 4,76 €/m³ erhoben.
Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswassers
Die Menge der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der bebauten und befestigten Fläche (versiegelten Fläche) des Grundstückes. Bauliche Veränderungen haben daher Auswirkungen auf die Niederschlagswassergebühr und sind gemäß §40a unserer Abwassersatzung umgehend nach Fertigstellung der Gemeinde anzuzeigen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 S.1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar. Pro Quadratmeter versiegelter Fläche wird im Jahr 2025 eine Gebühr von 0,99 € erhoben.
Nähere Informationen zur Niederschlagswassergebühr finden Sie in der angefügten Datei.
Wissenswertes zum Spechbacher Kanalsystem
Das Spechbacher Kanalsystem umfasst ein insgesamt 13.000 Meter langes Leitungsnetz, das aus Regen-, Schmutz- und Mischwasserleitungen besteht. Es sorgt für die zuverlässige Ableitung des Abwassers im gesamten Gemeindegebiet.
Hauptsammelkanäle: Die Hauptsammelkanäle weisen Durchmesser zwischen 250 und 1200 mm auf.
Rohrwerkstoffe: In den Hauptkanälen und Anschlussleitungen kommen verschiedene Materialien zum Einsatz:
- Betonrohre
- Stahlbetonrohre
- Duktile Gussrohre
- Steinzeugrohre
- PVC- und PP-Rohre
- Faserzementrohre
Die Hausanschlussleitungen haben üblicherweise einen Durchmesser von 150 mm und bestehen aus folgenden Materialien:
- PVC- und PP-Rohren
- Steinzeugrohren
- Bei älteren Anschlüssen: Betonrohren
Insgesamt 470 Schachtbauwerke sorgen bei längeren Teilstücken und an Richtungswechseln für eine gute Zugänglichkeit für Kontroll- und Wartungsarbeiten. Zudem sind die Schächte für die Belüftung der Kanäle erforderlich. Zwei unterirdische Regenüberlaufbecken sorgen zudem für den Erhalt der Leistungsfähigkeit bei länger anhaltenden Regenereignissen oder bei Starkregen.
Kläranlage
Der Abwasserzweckverband (AZV) "Meckesheimer Cent" erfüllt für die Gemeinden Epfenbach, Eschelbronn, Lobbach, Meckesheim/Mönchzell, Neidenstein, Schönbrunn (Ortsteil Haag), Sinsheim (Stadtteil Hoffenheim), Spechbach und Zuzenhausen die Aufgabe, alle anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer sowie das Niederschlagswasser zu sammeln und vor ihrer Einleitung in die Elsenz zu reinigen.
Angeschlossen sind rund 25.000 Einwohner. Es sind ca. 30 km Sammelkanäle und 20 Regenüberlaufbecken, davon zwei Pumpwerke, erstellt. Der AZV besteht seit über 30 Jahren. Vorsitzender ist Herr Maik Brandt, Bürgermeister der Gemeinde Meckesheim.
Wichtige Hinweise
Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf. Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden. Auch Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken in den offenen Kanälen Ratten und anderes Ungeziefer an. Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Behandlung ist aufwändiger und verursacht zusätzliche Kosten. Küchenabfälle und Essensreste gehören deshalb in den Bio- oder Hausmüll.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/themen/was-darf-nicht-in-die-toilette
Auch wenn man sie meist nicht sieht, ist eine moderne und gut funktionierende Abwasserinfrastruktur von enormer Bedeutung – sie trägt maßgeblich zur Lebensqualität in Spechbach bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
Anzeigepflicht bauliche Veränderungen – Bemessung Niederschlagswassergebühr
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstücks. Bauliche Veränderungen haben daher Auswirkung auf die Niederschlagswassergebühr und sind gemäß §40a unserer Abwassersatzung umgehend nach Fertigstellung der Gemeinde anzuzeigen.
Wir bitten Sie daher, uns jegliche bauliche Veränderung auf Ihrem Grundstück rechtzeitig anzuzeigen, damit eine Neuberechnung durchgeführt werden kann. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 S.1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar.