Die neuen Reisepässe
Seit dem 1. November: neuer biometrischer Reisepass (ePass) für 59 Euro
Berlin - Bundesinnenminister Otto Schily hat Anfang Juni den neuen Reisepass mit biometrischen Merkmalen vorgestellt. Der sogenannte ePass wird eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und bietet einen Höchststand an Fälschungssicherheit. Damit führt Deutschland als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass ein. Der neue Reisepass kostet 59 Euro und speichert auf einem Chip (einem RFID-Chip) das Gesichtsbild des Passinhabers. Wahrscheinlich ab 2007 wird der Reisepass auch Fingerabdrücke und einen Scan der Iris erhalten. Schily sagte, der Preis von 59 Euro sei durch den höheren technischem Aufwand begründet und beinhalte schon die Verwaltungsgebühr. Für Jugendliche solle der Pass nur fünf Jahre gültig sein und 37,50 Euro kosten.
International betrachtet liege Deutschland laut Schily mit dem Preis von 59 Euro für den neuen Reisepass "im unteren Bereich". Biometrische Pässe kosteten in den USA voraussichtlich etwa 75 Euro und in den Großbritannien 103 Euro. Jetzt schon neu vergebene Reisepässe würden auch nach dem Einführungstermin des neuen E-Passes ihre Gültigkeit behalten. Die Herausgabe biometrischer Reisepässe sei "ein Baustein im Kampf gegen organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus."
Zum Hintergrund: Grundlagen: Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen Reisepass anzubieten.
Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.
Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Ausgelesen wird der ePass mit dem vom BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. (Quelle: Pressemitteilung BMI)
USA und normaler Reisepass ohne Chip Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Alle deutschen Pässe, die schon vorher im Umlauf waren oder noch vor November 2005 ausgestellt wurden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.
Bitte nicht lächeln Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein, das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken. Bitte nicht lächeln. Bei Brillenträgern sollen die Augen deutlich erkennbar sein. Ein Kopftuch aus religiösen Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein. Die Fotografen wurden darüber und über die vielen weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ausleuchtung, des Hintergrunds, der Kopfposition usw. informiert. Es wird allerdings empfohlen, bei der Herstellung der Passfotos im Fotogeschäft nochmals darauf hinzuweisen, dass die Bilder für den neuen Reisepass benötigt werden.
Kinderausweise heißen ab sofort Kinderreisepässe Ab 1. November ist für die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder bis 16 Jahren ein Lichtbild nach der neuen Fotomustertafel zwingend erforderlich. Bislang war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt. Unabhängig vom Alter des Kindes ist also eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ohne Lichtbild ab November nicht mehr zulässig.
Die Kinderausweise (grün) nach altem Muster dürfen nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres ausgestellt beziehungsweise verlängert werden. Ab Januar 2006 wird nur noch der Kinderreisepass ausgestellt.
Ab 01. November 2005 - Lichtbild: Jeder Kinderreisepass ist mit einem Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, auszustellen. Für das Lichtbild gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Lichtbildanforderungen (siehe Text oben). - Größe & Augenfarbe: Die Größe und die Augenfarbe sind, unabhängig vom Alter des Kindes, zwingend erforderlich (bei der Beantragung)
Ab 01. Januar 2006 - Alter Kinderausweis (grün): Die bisherigen, grünen Kinderausweise dürfen nur noch bis 31.12.2005 verlängert werden. Das heißt, bei allen Kindern die nach dem 01.01.2006 das 10. Lebensjahr vollenden, kann der bisherige Kinderausweis nicht mehr verlängert werden. Es muss dann ein neuer, maschinenlesbarer Kinderreisepass beantragt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses von den Sorgeberechtigen unterschrieben sowie deren Ausweis oder Reisepass zum Abgleich, ein aktuelles Foto, die Augenfarbe und die Größe sowie die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren zwingend erforderlich).






