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Strassensperrungen für Veranstaltungen

eine Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für alle Veranstalterr

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs.2 Straßenverkehrsordnung (StVO) (II. Allgemeine Grundsätze Nr.5) hat sich die Erlaubnisbehörde vor Antragstellung vom Veranstalter  eine entsprechende Veranstaltererklärung bzw. Freistellungserklärung bestätigen zu lassen.

In der Anlage finden Sie daher die maßgebenden Erklärungen, die der Veranstalter bei einer  Antragstellung über die Gemeinde auszufüllen hat.


Thomas Stegmeier
LRA Rhein-Neckar-Kreis
-Straßenverkehrsamt-
Tel.:06222/30734249
Fax:06222/30734259

Nachrichtenticker
+++ Ferienprogramm ab 23.August 2010 +++

+++ Gemeinderat, Verwaltung und Bauhof wünschen allen eine erholsame Urlaubszeit! Guntram Zimmermann, Bürgermeister +++

+++ Die Reinigung der Straßeneinläufe und Sinkkästen erfolgt durch die Fa. Rockstroh in KW 34 und 35 +++

+++ Solarenergie-Karte: wo scheint in Spechbach die Sonne?? --> mehr unter Bürgerinfo / Informationen +++

+++ Pachtobjekt in Spechbach: Gaststätte mit Speiseraum (42 qm), großer Küche (32 qm), Nebenräumen ab sofort zu verpachten. Pacht 500 € zzgl. Nebenkosten - Kontakt 06261/971925 +++
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