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Werner Braun

Landesfamilienpass 2018

Nachfolgend finden Sie die Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum aktuellen Landesfamilienpass 2018:

Mit der ganzen Familie kostenlos ins Mercedes-Benz Museum in Stuttgart und ins Heidelberger Schloss oder zu einem reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins Ravensburger Spieleland, in die Stuttgarter Wilhelma oder in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn – das sind nur einige der Angebote, die Familien mit dem Landesfamilienpass im Jahr 2018 wahrnehmen können.

Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Dienstag (2. Januar ) bekannt gab, können antragsberechtigte Familien den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für 2018 ab sofort bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. „Ich freue mich, dass wir wieder viele attraktive Ausflugsziele anbieten können, die Passinhaber mit ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Auch Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und einkommensschwächere Familien sollen die vielen spannenden Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die Möglichkeit. Ich hoffe, dass viele Familien von den Angeboten des Passes Gebrauch machen und die Zeit miteinander genießen“, so der Minister.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und ermäßigungen.

Besondere Angebote im Jahr 2018
Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders auf folgende Angebote aufmerksam:

- Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2018 wieder einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im Januar oder im November 2018 gültig.
- Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart können Familien mit dem Gutschein einmalig kostenfrei besuchen. - Die drei großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie der Freizeitpark Ravensburger Spieleland, bieten Inhaberinnen und Inhabern eines Landesfamilienpasses an bestimmten Tagen im Jahr 2018 ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an. Beim Europa-Park ist dies der 09.09., beim Erlebnispark Tripsdrill der 13.05. sowie 09.09. und beim Ravensburger Spieleland der 21. und 22.04.

In diesem Jahr neu hinzugekommen ist das Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen. Hier kann man den Schwarzwald nicht nur sehen, sondern auch fühlen, riechen und schmecken. Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses können das Schwarzwaldhaus der Sinne mit dem entsprechenden Gutschein kostenlos erleben.

Neu ist auch die Kooperation mit dem Technischen Museum der Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie. Das Museum ist ein Ort für lebendige Begegnungen mit der Pforzheimer Schmuck und Uhrenindustrie. Ohne zusätzlichen Gutschein erhalten Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses hier, wie auch im Pforzheimer Schmuckmuseum, freien Eintritt.

Natürlich können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Alle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auch unter Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg

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