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Ihr Bürgermeister
Werner Braun

Alle deutschen Ausweise auf einen Blick

Kurzinfo über den Reisepass, den vorläufigen Reisepass, den Kinderreisepass sowie den neuen Personalausweis

Das deutsche Ausweisrecht kennt vier verschiedene Ausweispapiere:

und

 

Nach dem Personalausweisgesetz ist jeder Deutsche mit der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Natürlich gibt's auch Ausnahmen; z.B. der Besitz eines gültigen Reisepasses...

 

Steckbrief Personalausweis (PA):

 
Für wen wird der Personalausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können PA's ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger PA ausgestellt werden.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass (RP) oder PA, alter Kinderausweis, Kindereisepaß oder Geburtsurkunde sowie (unter 18) Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.

Gültigkeit des Dokuments
PA's sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige PAs werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Kosten
28,80 Euro bei zehnjähriger Gültigkeitsdauer. Wird die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktiviert, werden 6 Euro fällig, die nachträgliche Deaktivierung hingegen ist gebührenfrei. Antragsteller unter 24 Jahren bezahlen für den nPA 22,80 Euro.

Ein vorläufiger PA kostet 10 Euro.


Neue telefonische Sperrnotrufnummer der Online-Ausweisfunktion ab dem 1. Januar 2014

Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.
Unter der, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013, genutzten und gebührenpflichtigen Sperrhotline 0180-1-33 33 33 wird weiterhin der Bürgerservice des Bundesinnenministeriums zu erreichen sein. Dieser ist von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 07:00 bis 20:00 Uhr für alle Fragen rund um den neuen Personalausweis zu erreichen. Wichtige Information für alle ist, dass Sperrungen der eID-Funktionen ab dem 1. Januar 2014 dort nicht mehr entgegen genommen werden können.
Außerhalb der Servicezeiten des Bürgerservices wird eine automatische Ansage eingerichtet, die alle Anrufenden über die neue kostenfreie Rufnummer der Sperrhotline informieren wird.

 

Steckbrief Reisepass (RP):

 

Für wen wird der Reisepss (RP) ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 12 Jahren. Die Ausstellung ist schon ab Geburt möglich (sonst keine Einreisemöglichkeit in die USA und für bestimmte Länder); bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter RP, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder PA (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.

Lichtbild und Fingerabdrücke 
Lichtbild: Frontalaufnahmen nach internationalem Standards. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.
Fingerabdrücke: für den RP werden zwei Fingerabdrücke benötigt.

Gültigkeit des Dokuments
Zehn Jahre Gültigigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt sind. Sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren.

Kosten
60 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Einen Infoflyer über den neuen Reisepaß vom 01.03.2017 finden Sie hier.
Für welche Länder Sie den RP zur Einreise benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

 

 

Steckbrief Kinderpass (KP):

Für wen wird der Kinderpss (KP) ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, sowie Einverständnis der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahmen nach internationalem Standards. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.

Gültigkeit des Dokuments
Sechs Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Kosten
13 Euro, für Verlängerung 6 Euro.

Extra-Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den RP ihrer eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen PA (z.B. für reisen innerhalb der Europäischen Union) zu beantragen.

 

Steckbrief vorläufiger Reisepass (vRP):

 

Für wen wird der vorläufige Reisepss (vRP) ausgestellt?
Der vRP wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen RP benötigt und die Ausstellung eines regulären RP nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter RP, KRP, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder PA (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Die Passbehörden können die vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.

Anforderung an das Lichtbild 
Lichtbild: Frontalaufnahmen nach internationalem Standards. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.

Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigigkeit beträgt bis zu einem Jahr.

Kosten
26 Euro.

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