Was tun an der Grenze, wenn Reisedokumente abgelaufen sind?
Ein kleiner Ratgeber zum Reisepaß, Personal- und Kinderausweis
Glücklich können sich alle Reisenden schätzen, die bei Reiseantritt gültige
Reisedokumente besitzen - selbst wenn das für die Passbehörde bedeutet, dass
die Dokumente an einem Sonntag ausgestellt worden sind ;-) Ein Bruchteil der
Reisenden wird aber auch künftig erst an der Grenze feststellen, dass die
Gültigkeitsdauer der Reisedokumente abgelaufen ist - was ist nun zu tun?
Die Grenzbehörden sind dann für die Ausstellung von "Reiseausweisen als
Passersatz" zuständig. Wir möchten Sie auf die Internetseite der Bundespolizei
hinweisen, auf der ausführlich über dieses Thema informiert wird.
Unter www.bundespolizei.de [Dienstleistungen Online] [Reiseausweis als
Passersatz] wird über Vorraussetzungen (ua. auch Beschränkungen, Gebühren)
informiert, nach denen die Grenzbehörden "Reiseausweise als Passersatz"
ausstellen können.
(Quelle: LEWIS Infomail Nr. 19/2006 der kiv b-f)






