Aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 17.02.2022
Informationen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Spechbach
TOP 04: Bausachen
a) Neubau
eines Einfamilienhauses mit einer Garage, einem Carport und überdachten
Fahrradstellplätzen auf Flst.-Nr. 7319, Im Bölich 10
(Kenntnisgabeverfahren)
Der
Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag Kenntnis.
b)
Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 7311, Herrenstraße 26 (vereinfachtes
Verfahren)
Der Gemeinderat nimmt
von dem Bauantrag für
die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 7311, Herrenstraße 26,
der Gemarkung Spechbach, Kenntnis und
erteilt das Einvernehmen der Gemeinde.
Weiterhin wird das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des
Bebauungsplanes „Taubenbaum“ hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters
erteilt.
c) Neubau Wohnhaus mit
Garage auf Flst-Nr. 7307, Mönchzeller Steg 9
(Kenntnisgabeverfahren)
Der
Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag Kenntnis.
d)
Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf Flst.-Nr. 7321, Im Bölich 14 (vereinfachtes Verfahren)
Der
Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag für den Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und
Garage auf Flst.-Nr. 7321, Im Bölich 14, der Gemarkung Spechbach, Kenntnis und erteilt das Einvernehmen der
Gemeinde.
Weiterhin
wird das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des
Bebauungsplans „Taubenbaum“ hinsichtlich der Gebäudehöhe erteilt.
TOP 05: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022; Beratung und Beschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
für das Jahr 2022.
(Haushaltsreden zum Haushalt 2022 unter Verweise am Ende des Textes)
TOP 06:
Teilregionalplan Windenergie; Beratung und Beschluss
- Verpachtung von Waldflächen im Vorranggebiet
„Dreimärker“ zur Errichtung von Windenergieanlagen
Im Teilregionalplan
Windenergie für die Region Rhein-Neckar ist das Waldgebiet „Dreimärker“ als
Vorranggebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen. Das
Waldgebiet liegt im Wesentlichen auf Epfenbacher und Spechbacher Gemarkung.
Mehrere Projektierer hatten bereits vor einiger Zeit ihr Interesse an der Errichtung
von Windenergieanlagen in diesem Gebiet bekundet.
In seiner
öffentlichen Sitzung am 14.10.2022 hatte der Gemeinderat die grundsätzliche
Bereitschaft zur Verpachtung gemeindeeigener Waldflächen zur Errichtung und
Betreibung von Windenergieanlagen im Bereich „Dreimärker“ beschlossen. Die
Gemeindeverwaltung wurde mit der Erstellung eines Kriterienkataloges für die
Verpachtung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Epfenbach beauftragt.
Den entsprechenden Kriterienkatalog beschloss der Gemeinderat in seiner
öffentlichen Sitzung am 18.11.2021. Auf dieser Grundlage wurden die
Pachtinteressenten von den Gemeinden Spechbach und Epfenbach gemeinsam
angeschrieben und um Vorlage eines Angebotes gebeten, wobei alle Interessenten
fristgerecht ein Angebot eingereicht haben.
Die vorliegenden
Angebote der Pachtinteressenten wurden von den Gemeindeverwaltungen auf
Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges ausgewertet und den beiden
Gemeinderatsgremien vorgestellt. Hierbei hat sich der Projektierer ABO Wind AG,
Wiesbaden, als der Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot erwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung von gemeindeeigenen
Waldflächen im Vorranggebiet „Dreimärker“ zur Errichtung von Windenergieanlagen
an die Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Pachtvertrag nach vorheriger juristischer Prüfung zu unterzeichnen.
TOP
07: An- und Umbau Feuerwehrhaus; Beratung und Beschluss
- Vergabe
Dachabdichtung
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten
an die Fa. Lutz Hofmann GmbH, Siegelsbach, zum Angebotspreis von 125.334,07 €
brutto und die Trapezblecharbeiten in Form eines Nachtrags an die Fa. Hauck
GmbH, Waibstadt, zum Angebotspreis von 23.384,59 € brutto.
- Vergabe
Elektroinstallation
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Elektroinstallation an
die Fa. Peter Hofmann Elektrotechnik GmbH, Sinsheim, zum Angebotspreis von 239.503,35 € brutto.
TOP
08: Umrüstung
Straßenbeleuchtung Lobenfelder Straße;
Beratung und Beschluss
- Auftragsvergabe an
Syna
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten für die Modernisierung
der Straßenbeleuchtung, in einem Teilbereich der Lobenfelder Straße, an die
Süwag Energie AG zum Angebotspreis von 9.887,07 € brutto zu vergeben.
TOP
09: Tiefbauarbeiten
der Gemeinde Spechbach; Beratung und Beschluss
- Ausschreibung Wasserleistungsreparaturen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten für
erforderlich werdende Tiefbauarbeiten im Bereich der Wasserversorgung,
gemeinsam mit der Gemeinde Lobbach auszuschreiben.
TOP 10: Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen
-
Festsetzung und Beschluss der neuen Gebührensätze
Der Gemeinderat fasst auf Grundlage der
Gebührenkalkulation folgende Beschlüsse:
Beschluss:
Der
Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze
vorgelten Kalkulation der Bestattungsgebühren vom Februar 2022 zu.
Beschluss:
Die Gemeinde Spechbach wird
weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Bestattungswesen"
erheben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den in
der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbeständen (Grabarten,
Bestattungsleistungen) zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den in
der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden
sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den in
der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen sowie den
Kostenzuordnungen in die einzelnen Bereiche der Bestattung und der Grabnutzung
zu.
Beschluss:
Dem vorgeschlagenen,
dreijährigen Kalkulationszeitraum für 2022 bis 2024 wird zugestimmt. Von der
Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5
Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
TOP
11: Neufassung der Friedhofsatzung mit
Gebührenverzeichnis
Beratung und
Beschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die neue Friedhofssatzung
mit den neuen Gebühren in der Anlage zur Friedhofssatzung.
TOP
12: Prüfungsbericht
- Haushaltsjahre
2018/2019
Das Gremium nimmt den
Prüfungsbericht der Jahre 2018 und 2019, sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung zur Kenntnis.