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Ihr Bürgermeister
Werner Braun

Aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 17.02.2022

Informationen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Spechbach

TOP 04: Bausachen

a) Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage, einem Carport und überdachten Fahrradstellplätzen auf Flst.-Nr. 7319, Im Bölich 10
(Kenntnisgabeverfahren)


Der Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag Kenntnis.

b) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 7311, Herrenstraße 26
(vereinfachtes Verfahren)

Der Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 7311, Herrenstraße 26, der Gemarkung Spechbach, Kenntnis und erteilt das Einvernehmen der Gemeinde.
Weiterhin wird das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Taubenbaum“ hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters erteilt.

c) Neubau Wohnhaus mit Garage auf Flst-Nr. 7307, Mönchzeller Steg 9
(Kenntnisgabeverfahren)


Der Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag Kenntnis.

d) Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf Flst.-Nr. 7321, Im Bölich 14 (vereinfachtes Verfahren)

Der Gemeinderat nimmt von dem Bauantrag für den Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf Flst.-Nr. 7321, Im Bölich 14, der Gemarkung Spechbach, Kenntnis und erteilt das Einvernehmen der Gemeinde.

Weiterhin wird das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans „Taubenbaum“ hinsichtlich der Gebäudehöhe erteilt.


TOP 05: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; Beratung und Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022.
(Haushaltsreden zum Haushalt 2022 unter Verweise am Ende des Textes)

TOP 06: Teilregionalplan Windenergie; Beratung und Beschluss
-
Verpachtung von Waldflächen im Vorranggebiet „Dreimärker“ zur Errichtung von Windenergieanlagen

Im Teilregionalplan Windenergie für die Region Rhein-Neckar ist das Waldgebiet „Dreimärker“ als Vorranggebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen. Das Waldgebiet liegt im Wesentlichen auf Epfenbacher und Spechbacher Gemarkung. Mehrere Projektierer hatten bereits vor einiger Zeit ihr Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet bekundet.

In seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2022 hatte der Gemeinderat die grundsätzliche Bereitschaft zur Verpachtung gemeindeeigener Waldflächen zur Errichtung und Betreibung von Windenergieanlagen im Bereich „Dreimärker“ beschlossen. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Erstellung eines Kriterienkataloges für die Verpachtung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Epfenbach beauftragt. Den entsprechenden Kriterienkatalog beschloss der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2021. Auf dieser Grundlage wurden die Pachtinteressenten von den Gemeinden Spechbach und Epfenbach gemeinsam angeschrieben und um Vorlage eines Angebotes gebeten, wobei alle Interessenten fristgerecht ein Angebot eingereicht haben.

Die vorliegenden Angebote der Pachtinteressenten wurden von den Gemeindeverwaltungen auf Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges ausgewertet und den beiden Gemeinderatsgremien vorgestellt. Hierbei hat sich der Projektierer ABO Wind AG, Wiesbaden, als der Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot erwiesen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung von gemeindeeigenen Waldflächen im Vorranggebiet „Dreimärker“ zur Errichtung von Windenergieanlagen an die Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag nach vorheriger juristischer Prüfung zu unterzeichnen.


TOP 07:
An- und Umbau Feuerwehrhaus; Beratung und Beschluss
- Vergabe Dachabdichtung


Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten an die Fa. Lutz Hofmann GmbH, Siegelsbach, zum Angebotspreis von 125.334,07 € brutto und die Trapezblecharbeiten in Form eines Nachtrags an die Fa. Hauck GmbH, Waibstadt, zum Angebotspreis von 23.384,59 € brutto.

- Vergabe Elektroinstallation


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Elektroinstallation an die Fa. Peter Hofmann Elektrotechnik GmbH, Sinsheim, zum Angebotspreis von 239.503,35 € brutto.


TOP 08:
Umrüstung Straßenbeleuchtung Lobenfelder Straße; 
Beratung und Beschluss

- Auftragsvergabe an Syna

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung, in einem Teilbereich der Lobenfelder Straße, an die Süwag Energie AG zum Angebotspreis von 9.887,07 € brutto zu vergeben.


TOP 09:
Tiefbauarbeiten der Gemeinde Spechbach; Beratung und Beschluss
- Ausschreibung Wasserleistungsreparaturen


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten für erforderlich werdende Tiefbauarbeiten im Bereich der Wasserversorgung, gemeinsam mit der Gemeinde Lobbach auszuschreiben.


TOP 10:
Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen
- Festsetzung und Beschluss der neuen Gebührensätze


Der Gemeinderat fasst auf Grundlage der Gebührenkalkulation folgende Beschlüsse:

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelten Kalkulation der Bestattungsgebühren vom Februar 2022 zu.

Beschluss:

Die Gemeinde Spechbach wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Bestattungswesen" erheben.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbeständen (Grabarten, Bestattungsleistungen) zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen sowie den Kostenzuordnungen in die einzelnen Bereiche der Bestattung und der Grabnutzung zu.

Beschluss:

Dem vorgeschlagenen, dreijährigen Kalkulationszeitraum für 2022 bis 2024 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.


TOP 11:
Neufassung der Friedhofsatzung mit Gebührenverzeichnis
Beratung und Beschluss


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die neue Friedhofssatzung mit den neuen Gebühren in der Anlage zur Friedhofssatzung.


TOP 12:
Prüfungsbericht
- Haushaltsjahre 2018/2019


Das Gremium nimmt den Prüfungsbericht der Jahre 2018 und 2019, sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

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